TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR EIN GEWINNSPIEL MIT KAUFVERPFLICHTUNG
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Dieses Dokument ist eine maschinelle Übersetzung eines offiziellen französischen Dokuments. Diese Übersetzung wird zu Ihrem Nutzen bereitgestellt. Im Falle von Unklarheiten ist die französische Originalfassung verbindlich.
Artikel 1 : Organisation
Die Gesellschaft METEO-PARAPENTE SAS mit einem Kapital von 1000 Euro, nachfolgend als «Veranstaltergesellschaft» bezeichnet, mit Sitz in 110 impasse de Pre Baron 73110 La Chapelle Blanche, Frankreich, eingetragen im Handelsregister Chambéry unter der Nummer 848 908 646, organisiert ein Gewinnspiel mit Kaufverpflichtung, nachfolgend das «Gewinnspiel» genannt.
Artikel 2 : Dauer der Aktion
Das vorliegende Gewinnspiel beginnt am 01. Januar 2025 um 00:00 Uhr und endet am 31. Mai 2025 um 23:59:59 Uhr (UTC-Zeit).
Es kann nach Ermessen der Veranstalterin verlängert werden.
Artikel 3: Teilnahmebedingungen
Dieses Gewinnspiel ist ausschließlich für Personen geöffnet, die zum Beginn des Spiels volljährig sind, unabhängig von ihrem Wohnsitzland.
Vom Spiel ausgeschlossen sind:
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Personen, die nicht den oben genannten Bedingungen entsprechen;
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Mitarbeiter der Veranstaltergesellschaft, deren Geschäftsführer und jede Person, die direkt oder indirekt an der Konzeption, Durchführung oder Verwaltung des Spiels beteiligt war, sowie deren Ehepartner, Familienmitglieder (direkte Verwandte in auf- und absteigender Linie oder andere Verwandte, die mit oder ohne Wohnsitz im selben Haushalt leben).
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Personen, die zu den Berufsgruppen gehören, die von der Anti-Geschenk-Vorschrift des Zukunftsgesetzes für Landwirtschaft, Ernährung und Forst Nr. 2014-1170 vom 13. Oktober 2014 betroffen sind.
Ein nachgewiesener Betrugsversuch oder ein demonstrierter Betrugsversuch eines Teilnehmers kann mit einem endgültigen Ausschluss von der Teilnahme am Gewinnspiel geahndet werden.
Die Veranstaltergesellschaft behält sich das Recht vor, von jedem Teilnehmer eine Rechtfertigung der oben genannten Bedingungen zu verlangen. Jede Person, die diese Bedingungen nicht erfüllt oder deren Erfüllung verweigert, wird vom Spiel ausgeschlossen und kann im Gewinnfall nicht von ihrem Preis profitieren. Es ist nur eine Teilnahme pro Meteo-Parapente-Benutzer erlaubt (gleiche E-Mail-Adresse). Die Veranstaltergesellschaft behält sich das Recht vor, alle Überprüfungen zur Einhaltung dieser Regel durchzuführen. Die Teilnahme am Spiel impliziert die vollständige Akzeptanz des vorliegenden Reglements in seiner Gesamtheit sowie der in Frankreich geltenden Gesetze und Vorschriften.
Artikel 4: Teilnahmebedingungen
Um die Teilnahme am Gewinnspiel zu validieren, muss der Teilnehmer während der in Artikel 2 genannten Zeitdauer ein jährliches Abonnement auf der Website Meteo-Parapente abgeschlossen oder erneuert haben und von seinem Widerrufsrecht innerhalb der folgenden 15 Tage keinen Gebrauch gemacht haben.
Keine weitere Aktion ist erforderlich.
Artikel 5: Preise
Der einzige Preis steht nach Wahl des Gewinners zur Auswahl:
Hauptpreis: Ein Gleitschirm
Marke, Modell und Größe nach Wahl des Gewinners. Es muss sich um ein in Serie hergestelltes und gemäß europäischer Vorschriften zugelassenes Modell handeln.
Es handelt sich nur um den Gleitschirm, nicht um eine komplette Ausrüstung.
Aus Sicherheitsgründen muss der Gewinner die Eignung des gewählten Gleitschirms in Bezug auf sein Leistungsniveau durch geeignete Mittel nachweisen (Qualifikation, sportliche Erfolge, Bescheinigung eines Trainers...). Kann er sein Leistungsniveau nicht nachweisen, ist der Gewinner auf die Wahl eines Gleitschirms der Kategorie EN-A beschränkt.
Bei Nichtverfügbarkeit des gewählten Modells aus Gründen, die nicht von Météo-Parapente abhängen (Lieferengpass, Modelleinstellung durch den Hersteller, lange Lieferzeiten), wird der Gewinner aufgefordert, ein anderes Modell aus denselben Katalogen zu wählen.
Falls der Gewinner bereits für jedes der Jahre 2022, 2023 und 2024 ein Jahresabonnement abgeschlossen hat, erhält er zusätzlich einen Gleitschirmsitz nach seiner Wahl, nach denselben Modalitäten wie für den Gleitschirm in diesem Artikel vorgesehen. Die Beweislast für frühere Abonnements liegt beim Gewinner.
Alternativer Hauptpreis: Ein Gleitschirm-Einführungskurs
mit einer Dauer von einer Woche (ohne Transport und Unterkunft), für zwei Personen, in einer Schule nach Wahl des Organisators, in Absprache mit dem Gewinner.
Sobald sich die Parteien über die Schulwahl und die Kursdaten geeinigt haben, wird der Organisator die Kursgebühren direkt an die Schule zahlen. Mit dieser Zahlung hat der Organisator alle seine Verpflichtungen erfüllt. Alle späteren Themen bezüglich des Kurses sind direkt zwischen der Schule und dem Gewinner zu klären.
Alle nach dem Gewinnspiel anfallenden Kosten, insbesondere für die Nutzung dieser Preise, gehen vollständig zu Lasten des Gewinners.
Artikel 6: Bestimmung der Gewinner
Nach Abschluss des Gewinnspiels wird ein Gewinner (1 Person) per Zufallsauswahl ermittelt, der die Bestimmungen des Artikels 4 dieser Vereinbarung erfüllt hat. Die Auslosung findet am 15. Tag nach dem Ende der Aktion um 11 Uhr (MESZ) in den Räumlichkeiten der Gesellschaft Meteo-Parapente statt. Jede Person ist eingeladen, der Auslosung beizuwohnen.
Die vollständige Liste der Teilnehmer wird in ein Arbeitsheft des Drittanbieters Google Colab geladen. Ein Teilnehmer wird zufällig aus dieser Liste ausgewählt, mithilfe der Funktion "choices" der kryptographischen Bibliothek "secrets" der Programmiersprache Python. Die vor Ort anwesenden Teilnehmer können vorab überprüfen, ob ihre E-Mail-Adresse in der Liste enthalten ist.
Artikel 7: Bekanntgabe der Gewinner
Der Name des Gewinners wird auf der Website Meteo-Parapente veröffentlicht, es sei denn, er lehnt dies ab, in welchem Fall er auf seinen Gewinn verzichtet und ein neues Losverfahren durchgeführt wird, um einen neuen Gewinner zu bestimmen.
Er wird per E-Mail an die Adresse kontaktiert, die er bei seinem Abonnement angegeben hat.
Artikel 8: Übergabe der Preise
Die Preise werden per Post oder an einen nahe gelegenen Abholpunkt durch einen Spediteur versendet. Im Falle einer Lieferung außerhalb Frankreichs gehen etwaige Zoll- und Einfuhrabgaben zu Lasten von Meteo-Parapente. Die Gewinner verpflichten sich, die Preise so wie sie angeboten werden zu akzeptieren, ohne die Möglichkeit des Austauschs, insbesondere gegen Bargeld, andere Waren oder Dienstleistungen jeglicher Art oder eine Übertragung des Vorteils an Dritte. Ebenso können diese Preise nicht Gegenstand von Kompensationsforderungen sein. Die Organisationsgesellschaft behält sich das Recht vor, im Falle eines unabhängigen Ereignisses, insbesondere im Zusammenhang mit ihren Lieferanten oder unvorhersehbaren Umständen, die angekündigten Preise durch Preise von gleichem Wert zu ersetzen. Der Gewinner wird über etwaige Änderungen in Kenntnis gesetzt. Die Preise werden schnellstmöglich versendet, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Lieferanten.
Artikel 9: Datenverarbeitung
Die Informationen der Teilnehmer werden von der Gesellschaft zur Erinnerung an ihre Teilnahme am Gewinnspiel und zur Ermöglichung der Preisverleihung erfasst und verwendet. Die Teilnehmer können aus berechtigten Gründen der Verarbeitung ihrer im Rahmen dieses Spiels mitgeteilten personenbezogenen Daten widersprechen. Sie verfügen ebenfalls über ein Widerspruchsrecht gegen deren Verwendung zu Werbezwecken außerhalb der Teilnahme am Gewinnspiel, das sie ab der Registrierung ihrer Teilnahme geltend machen können, indem sie sich schriftlich an die Gesellschaft wenden, deren Adresse in Artikel 1 genannt ist.
Der/die Gewinner ermächtigen die Gesellschaft, ihre Kontaktdaten (Name, Vorname) zu Werbe- oder Öffentlichkeitsarbeitszwecken auf welchem Medium auch immer zu verwenden, ohne dass ihnen dadurch eine Vergütung, ein Recht oder ein sonstiger Vorteil gewährt wird, außer der Zuteilung ihres Preises. Gemäß dem Datenschutzgesetz vom 6. Januar 1978 hat jeder Teilnehmer das Recht zu verlangen, dass die ihn betreffenden Informationen, die ungenau, unvollständig, mehrdeutig oder veraltet wären, berichtigt, vervollständigt, geklärt, aktualisiert oder gelöscht werden, indem er sich schriftlich an die Gesellschaft wendet, deren Adresse in Artikel 1 genannt ist.
Artikel 10: Rückerstattungsbedingungen
Die Internetverbindungskosten, die dem Teilnehmer entstehen, werden nach folgenden Modalitäten erstattet:
-Nur eine Rückerstattung pro Monat und Haushalt (gleicher Name, gleiche Postadresse)
-Maximale Verbindungsdauer zur Teilnahme von 5 Minuten.
Da Internetanbieter derzeit eine kostenlose oder pauschale Verbindung für Internetnutzer anbieten, wird ausdrücklich vereinbart, dass jeder Zugriff auf die Website auf Basis einer kostenlosen oder pauschalen Verbindung nicht rückerstattet werden kann, da das Abonnement der Zugangsdienstleistungen in diesem Fall vom Internetnutzer für seine allgemeine Internetnutzung abgeschlossen wird und die Tatsache, dass der Teilnehmer sich mit der Website verbindet und am Spiel teilnimmt, keine zusätzlichen Kosten verursacht. Die Verbindungskosten werden bei einer kostenpflichtigen Verbindung erstattet, die proportional zur Kommunikationsdauer berechnet wird. Im Fall einer Verbindung mit einer Pauschalzahlung für eine bestimmte Dauer und darüber hinaus proportional zur Kommunikationsdauer berechnet, werden die Websiteverbindungskosten dem Teilnehmer erstattet, sobald feststeht, dass der Teilnehmer sein Kontingent überschritten hat und dieses Kontingent aufgrund der Websiteverbindung überschritten wurde. Um die Rückerstattung seiner Verbindungskosten sowie der Portokosten für seinen Rückerstattungsantrag zu erhalten, muss der Teilnehmer der Veranstaltungsgesellschaft innerhalb eines Monats nach Entstehung dieser Kosten, wobei der Poststempel maßgeblich ist, einen schriftlichen Antrag auf freiem Papier mit folgenden Angaben zukommen lassen:
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Angabe seines Namens, Vornamens und persönlicher Postadresse
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Angabe der Daten, Uhrzeiten und Dauer seiner Websiteverbindungen
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Kopie der detaillierten Rechnung des Telefonanbieters und/oder des Internetanbieters, aus der die Daten und Uhrzeiten seiner Websiteverbindungen hervorgehen.
Die für den Rückerstattungsantrag der Verbindungskosten erforderlichen Portokosten werden auf Antrag auf Basis des geltenden Standardposttarifs erstattet. Die Verbindungskosten für die Spielteilnahme werden dem Teilnehmer innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt seines Antrags per Scheck erstattet.
Artikel 11: Spielregeln
Das Reglement kann auf Anfrage kostenlos von jeder Person bei der organisierenden Gesellschaft angefordert werden.
Artikel 12: Gewerbliche und geistige Eigentumsrechte
Die Reproduktion, Darstellung oder Nutzung von Teilen oder der Gesamtheit der Elemente des Wettbewerbs, einschließlich der vorliegenden Regelungen, sind strikt untersagt. Alle Marken, Logos, Texte, Bilder, Videos und andere unterscheidende Zeichen, die auf der Website und den Websites, auf die über Hyperlinks zugegriffen werden kann, reproduziert werden, sind ausschließliches Eigentum ihrer Inhaber und werden gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über geistiges Eigentum weltweit geschützt. Ihre nicht autorisierte Reproduktion stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, die mit strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden kann. Jede vollständige oder teilweise nicht autorisierte Reproduktion dieser Marken, Logos und Zeichen stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, die mit strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden kann.
Die Teilnahme an diesem Spiel impliziert die vollständige Akzeptanz der vorliegenden Regelungen durch die Teilnehmer.
Artikel 13: Haftungsausschluss -- Höhere Gewalt
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Spiel jederzeit zu verlängern, zu verkürzen, zu ändern oder zu stornieren, insbesondere im Falle höherer Gewalt, ohne dass die Teilnehmer Anspruch auf Entschädigung erheben können. Die Haftung des Veranstalters kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle höherer Gewalt oder eines unabhängigen Zufallsereignisses. Der Veranstalter kann nicht für Verzögerungen, Verluste, Diebstähle, Beschädigungen von Sendungen oder mangelnde Lesbarkeit von Poststempeln verantwortlich gemacht werden. Er kann auch nicht haftbar gemacht werden und es kann kein Rechtsmittel gegen ihn eingelegt werden im Falle des Eintretens von Ereignissen mit den Merkmalen höherer Gewalt (Streiks, Unwetter, Pandemie, Wirtschaftssanktionen, Weltkrieg, nukleare Apokalypse und jedes andere völlig unwahrscheinliche Ereignis...), die die Teilnehmer teilweise oder vollständig der Möglichkeit berauben, am Spiel teilzunehmen und/oder die Gewinner ihrer Gewinne zu berauben. Der Veranstalter sowie seine Dienstleister und Partner können in keinem Fall für mögliche Vorfälle verantwortlich gemacht werden, die bei der Nutzung der Preise durch die Begünstigten oder deren Gäste auftreten können. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass Gleitschirmfliegen eine Aktivität mit vielfältigen Risiken ist, die eine Ausbildung sowie geeignete physische, meteorologische und materielle Bedingungen erfordert. Ebenwenig können der Veranstalter sowie seine Dienstleister und Partner für den Verlust oder Diebstahl der Preise durch die Begünstigten verantwortlich gemacht werden, sobald die Gewinner diese in Besitz genommen haben. Jegliche zusätzlichen Kosten, die für den Erhalt der Preise erforderlich sind, gehen vollständig zu Lasten der Gewinner, ohne dass diese eine Kompensation vom Veranstalter oder den Dienstleister- oder Partnergesellschaften verlangen können.
Artikel 14: Streitigkeiten & Beschwerden
Das vorliegende Reglement unterliegt dem französischen Recht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne Berufung jede Schwierigkeit zu entscheiden, die sich bei der Auslegung oder Anwendung des vorliegenden Reglements ergeben könnte, wobei verstanden wird, dass keine Anfechtung insbesondere bezüglich der Spielmodalitäten, der Ergebnisse, der Gewinne oder deren Erhalt einen Monat nach Spielende zugelassen wird. Außer im Falle offensichtlicher Fehler gilt, dass die Informationen aus den Spielsystemen des Veranstalters beweiskräftig sind bei jeglichen Streitigkeiten hinsichtlich der Verbindungselemente und der elektronischen Verarbeitung der besagten Spielinformationen. Jede Beschwerde muss innerhalb eines Monats nach Spielende an den Veranstalter gerichtet werden. Nach diesem Datum wird keine Beschwerde akzeptiert. Die Teilnahme am Spiel bedeutet die vollständige Akzeptanz des vorliegenden Reglements.
Artikel 15: Beweisvereinbarung
Ausdrücklich vereinbaren der Teilnehmer und die Organisationsgesellschaft, dass nur die Computersysteme und -dateien der Organisationsgesellschaft als Beweis gelten. Die in den Computersystemen der Organisationsgesellschaft unter angemessenen Sicherheits- und Zuverlässigkeitsbedingungen gespeicherten Computeraufzeichnungen gelten als Beweise für die Beziehungen und Kommunikationen zwischen der Organisationsgesellschaft und dem Teilnehmer. Es wird daher vereinbart, dass die Organisationsgesellschaft, vorbehaltlich offensichtlicher Fehler, insbesondere zum Zweck des Beweises für alle Handlungen, Tatsachen oder Unterlassungen, die Programme, Daten, Dateien, Aufzeichnungen, Vorgänge und andere Elemente (wie Verfolgungsberichte oder andere Berichte) von informatischer oder elektronischer Art oder in informatischem oder elektronischem Format oder Medium, die direkt oder indirekt von der Organisationsgesellschaft, insbesondere in ihren Computersystemen, erstellt, empfangen oder aufbewahrt wurden, geltend machen kann. Die betrachteten Elemente stellen somit Beweise dar, und wenn sie von der Organisationsgesellschaft in einem Rechtsstreit oder einem anderen Verfahren als Beweismittel vorgelegt werden, sind sie auf die gleiche Weise zulässig, gültig und zwischen den Parteien bindend und mit der gleichen Beweiskraft wie jedes schriftlich erstellte, empfangene oder aufbewahrte Dokument. Alle Vorgänge, die mit der einem Teilnehmer nach der Anmeldung zugeteilten Kennung und dem zugeteilten Code durchgeführt werden, gelten unwiderlegbar als unter der Verantwortung des Teilnehmers durchgeführt.